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Der Einstieg in das Fediverse für Bibliotheksmenschen

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"Den Print-only-Bestand unter die Lupe nehmen: Die Digitalisierung urheberrechtlich geschützter analoger Werke und die Volltext-Suche per Fernzugriff": Masterarbeit von Shervin Taheri-Kutanaee (@shervin) am @IBI_HU in Berlin: doi.org/10.18452/33077

doi.orgDen Print-only-Bestand unter die Lupe nehmenTrotz der zunehmend digitalen Informationsbereitstellung durch Bibliotheken gibt es Bestände, deren Nutzung weiterhin den Gang zum Bücherregal erfordert; ein willkommener Grund zum Aufsuchen der Bibliotheksräume für die einen, eine nicht mehr selbstverständliche Hürde für die anderen. Dies betrifft urheberrechtlich geschützte, d.h. noch nicht gemeinfreie, nicht verwaiste und nicht vergriffene Werke, für die es kein digitales Lizenzangebot des Verlages gibt. Welche urheberrechtlichen Möglichkeiten haben Bibliotheken, diesen „Print-only“-Bestand digital zugänglich zu machen? Der erste Teil der Arbeit ordnet diesen Bestand in die laufende E-Lending-Debatte ein und beleuchtet Widersprüche beim analogen Verleihrecht, um danach die analoge Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem Werk als Grundlage für dessen digitales Verleihen vorzuschlagen. Ein solches Verleihrecht scheitert nach geltendem Recht also nicht am Erschöpfungsgrundsatz, hingegen an der mangelnden Erlaubnis zur Digitalisierung des Bestandsexemplars zum Zwecke des Verleihens. Diese Annexvervielfältigungskompetenz gibt es allerdings zum Zwecke der Zugänglichmachung an einem Terminal. Im zweiten Teil wird der Begriff des Terminals anhand der Entstehungsgeschichte der Terminal-Schranke im Urheberrechtsgesetz neu ausgelegt und eine Off-campus-Zugänglichmachung eines Werks darin eingeschlossen. Die Begrenzung auf Print-only erlaubt die Erreichung der insbesondere bildungspolitischen Normziele bei gleichzeitigem Interessenausgleich mit der Rechte innehabenden Seite. Das Recht der Bibliothek zur Bereitstellung scheitert hier nicht am Urheberrechtsgesetz, sondern an der engeren Formulierung im Rahmenvertrag mit den Verwertungsgesellschaften. Der seit 2019 geltende Rahmenvertrag erlaubt aber eine Volltextsuche. Der dritte Teil der Arbeit greift diese Möglichkeit auf und entwickelt ein Dienstleistungskonzept, das die Volltextsuche in einem zuvor print-only Werk und die Anzeige von Snippets aus dem Werk für authentifizierte Nutzende per Fernzugriff erlaubt.

@v_i_o_l_a Herzlichen Dank für das Teilen!