@lutz_ @shupfel @Sky_Mare
@Urban
In #osnabruck wird wie folgt verfahren:
https://www.kettenreaktion-os.de/anfrage-datenschutzbeauftragte-stadt-osnabrueck/
Fazit aus dem Blogbeitrag
Der Name des Anzeigenden wird im regulären #Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren nicht weitergegeben. Wenn es zu einem #Bußgeldbescheid kommt, wird die/ der Anzeigende namentlich als Zeuge genannt. Bei einer Akteneinsicht ist davon auszugehen, dass auch die Anschrift des Anzeigenden bekannt wird.